Hinweis zur Identitätsprüfung gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Interessenten und Vertragspartner zu überprüfen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG in Verbindung mit §§ 11 und 12 GwG.
Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, erfolgt die Identitätsprüfung über das PostIdent-Verfahren bei unserem Partner Deutsche Post. Hierbei werden Ihre Ausweisdaten (Personalausweis oder Reisepass) sicher und datenschutzkonform erfasst und überprüft.
Diese Maßnahme dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die im Rahmen des PostIdent-Verfahrens erhobenen Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und gemäß § 8 GwG für 30 Tage aufbewahrt.
Ohne die erfolgreiche Durchführung der Identitätsprüfung können wir Ihnen leider keine Immobilienbesichtigung oder weitere Dienstleistungen anbieten.